3G-Regel ab dem 24.11.
23.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWS
Was gilt ab dem 24. November 2021
Schülerausweis reicht künftig nicht mehr aus!
Die baden-württembergische Landesregierung hat bekanntgegeben, dass mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Corona-Verordnung auch Schüler welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, einen aktuellen 3G-Nachweis vorlegen müssen. Das bloße Vorzeigen des Schülerausweises wird deshalb auch als Zugangsberechtigung zur Fahrausbildung und zur Fahrerlaubnisprüfung nicht mehr ausreichen. Auch nicht-immunisierte Schüler müssen künftig einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test nachweisen.
Also gilt für Beratungstermine, theoretischen oder praktischen Unterricht sowie für die Prüfungen die Vorlage von einem:
- Geimpft - oder Genesenennachweis (gelber Impfpass reicht nicht aus)
- Testnachweis -> Antigentest (nicht älter als 24 Std.)
-> PCR-Test (nicht älter als 48 Std.)
- Schülerausweis wenn du jünger als 18 bist
Bitte vereinbart einen Termin bei uns wenn Ihr ein Beratungsgespräch in der Filiale wünscht.
Zurück zu den News