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3G-Regel ab dem 24.11.

23.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWS3G-Regel ab dem 24.11.

Was gilt ab dem 24. November 2021

 

Schülerausweis reicht künftig nicht mehr aus!

Die baden-württembergische Landesregierung hat bekanntgegeben, dass mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Corona-Verordnung auch Schüler welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, einen aktuellen 3G-Nachweis vorlegen müssen. Das bloße Vorzeigen des Schülerausweises wird deshalb auch als Zugangsberechtigung zur Fahrausbildung und zur Fahrerlaubnisprüfung nicht mehr ausreichen. Auch nicht-immunisierte Schüler müssen künftig einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test nachweisen.

 

Also gilt für Beratungstermine, theoretischen oder praktischen Unterricht sowie für die Prüfungen die Vorlage von einem:

- Geimpft - oder Genesenennachweis (gelber Impfpass reicht nicht aus) 

- Testnachweis          -> Antigentest (nicht älter als 24 Std.)

                                    -> PCR-Test (nicht älter als 48 Std.)

- Schülerausweis wenn du jünger als 18 bist

 

Bitte vereinbart einen Termin bei uns wenn Ihr ein Beratungsgespräch in der Filiale wünscht.

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